Sexualisierte Diskrimination, Belästigung und Gewalt
Die Max-Planck-Gesellschaft fördert eine Kultur der Nicht-Diskriminierung und betrachtet die Vielfalt ihrer Mitarbeiter als wertvolles Gut. Jeder Mensch wird mit gleichem Respekt und gleicher Achtung behandelt, unabhängig von ethnischer Herkunft, Abstammung, Geschlecht, sexueller Orientierung, Religion, Weltanschauung, körperlicher Einschränkungen oder Alter. Diese Faktoren dürfen nicht zu persönlichen oder beruflichen Nachteilen führen oder die Zugangs-, Aufstiegs- oder Fortbildungsmöglichkeiten des Einzelnen innerhalb der Organisation beeinträchtigen. Als führende Forschungseinrichtung mit Tausenden von Mitarbeitern legt die Max-Planck-Gesellschaft großen Wert auf den Schutz ihrer Mitarbeiter vor jeglicher Form von Diskriminierung. Sie setzt sich für Prävention, Information und Unterstützung ein und wendet sich aktiv gegen jedes Verhalten, das die Würde ihrer Mitarbeiter untergräbt. Jeder, der mit der Max-Planck-Gesellschaft zu tun hat, ist aufgefordert dazu beizutragen einen Arbeitsplatz, ein Forschungsumfeld und eine Ausbildungsstätte zu schaffen, die von gegenseitigem Respekt und Toleranz geprägt und frei von Benachteiligung und Diskriminierung ist. Hier finden Sie weitere Informationen zum Schutz vor sexualisierter Diskriminierung, Belästigung und Gewalt in der Max-Planck-Gesellschaft. Im Folgenden finden Sie einen Überblick über die wichtigsten Punkte.
Pflichten und Verhalten
Die Max-Planck-Gesellschaft verbietet sexualisierte Diskriminierung, Belästigung und Gewalt und setzt Schutzmaßnahmen wie Schulungen und Sanktionen ein. Alle Mitarbeiter:innen, Stipendiat:innen, Auszubildenden, Bewerber:innen und Gäste dürfen nicht aufgrund ihres Geschlechts oder ihrer sexuellen Orientierung diskriminiert werden und sind verpflichtet, jegliches Fehlverhalten zu vermeiden. Die Max-Planck-Gesellschaft geht Verstößen gegen ihren Verhaltenskodex nach und stellt sicher, dass für die Beschwerdeführer durch die Anzeige keine Nachteile entstehen, ihre Anonymität gewahrt bleibt und für die Beschuldigten die Unschuldsvermutung gilt.
Verfahren zum Umgang mit sexualisierter Diskriminierung, Belästigung und Gewalt
Beschwerden über sexualisierte Diskriminierung, Belästigung oder Gewalt können formlos, entweder mündlich oder elektronisch, eingereicht werden. Je nach Schwere der Vorwürfe sind arbeitsrechtliche Fristen zu beachten. Die Abteilung für Arbeits- und Tarifrecht bietet vertrauliche Beratung an. Bis zur Klärung des Sachverhalts sollte der Kontakt zwischen den Beschwerdeführern und den Beschuldigten auf ein Minimum reduziert werden. Die Führungskräfte sind verpflichtet, Hinweisen auf Fehlverhalten nachzugehen und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. Nach Eingang einer Beschwerde findet eine vertrauliche Beratung statt, in der die Beschwerdeführer über ihre Rechte und Möglichkeiten informiert werden. Die Beschwerdeführer entscheiden über die weiteren Schritte, können aber keine unangemessenen Maßnahmen verlangen oder notwendige rechtliche Schritte verhindern. Solange die Vorwürfe nicht bestätigt sind, entstehen für die Beschuldigten keine Nachteile.
Bevor eine Beschwerde eingereicht wird, muss eine schriftliche Beschreibung des Vorfalls vorgelegt werden, in der das Datum, der Ort, die beteiligten Personen, die Zeugen, die Beweise, die zuvor ergriffenen Maßnahmen und die Personen, die informiert wurden, aufgeführt sind. Eine Kopie dieser Beschwerde wird vertraulich an die zentrale Gleichstellungsbeauftragte geschickt, und die lokalen Gleichstellungsbeauftragten werden ebenfalls einbezogen, sofern die Beschwerdeführer nicht widersprechen. Nach einem ersten Gespräch werden die Beschuldigten von den lokalen oder zentralen Gleichstellungsbeauftragten oder einem Vorgesetzten befragt, wobei das Gesprächsthema mindestens einen Tag vorher bekannt gegeben wird. Dieses Gespräch gibt den Beschuldigten die Möglichkeit, sich zu den Vorwürfen zu äußern. Erweisen sich die Anschuldigungen als unbegründet werden Maßnahmen ergriffen um sicherzustellen, dass die Beschuldigten keine negativen Konsequenzen erleiden.
Konsequenzen
Je nach Ausmaß der Tat können die Maßnahmen von einem schriftlichen Verweis bis zu einer Strafanzeige reichen.
Kontakt
Der direkte Vorgesetzte bzw. die direkten Vorgesetzten und andere Personen mit Führungs- und Überwachungsaufgaben.
Das lokale Gleichstellungsbüro
Dr. Martina Preiner
ge-consultation@mpi-marburg.mpg.de
+49 6421-28-26764
Die zentrale Gleichstellungsbeauftragte
Dr. Ulla Weber
+49 89 2108-1421
Betriebsrat
betriebsrat@mpi-marburg.mpg.de
Zentraler Betriebsrat
Gloria von Eilpe
+49 89 2108-1549
Gloria.von_eilpe@gv.mpg.de